Wenn du bei Nacht den Himmel anschaust, wird es dir sein, als lachten alle Sterne, weil ich auf einem von ihnen wohne, weil ich auf einem von ihnen lache. Du allein wirst Sterne haben, die lachen können!
Antoine de Saint-Exupery
(Auszug aus der kleine Prinz)
Diese Textpassage aus dem „Der kleinen Prinz“ hat mich in der ersten Zeit, nach dem Schock und der Fassungslosigkeit getröstet. Ich stand oft Nachts draussen auf dem Balkon und versuchte mir vorzustellen, dort oben auf einem Stern wohnt jetzt meine kleine Charlotte.
Vielleicht tröstet Dich dieser Gedanke gar nicht. Vielleicht trösten Dich ganz andere Gedanken. Egal was es ist, für Dich ist es hier und jetzt das Richtige. Es gibt keine Regeln für das richtige Trauern, jeder trauert anders, Frauen, Männer, Kinder.
Ich wollte mich in der ersten Zeit nur verkriechen und niemanden um mich haben. Mein Mann genau das Gegenteil, er brauchte Menschen aus der Familie um sich.
Ich habe damals eine Gedenkseite für meine Charlotte eingerichtet.
Vielleicht hilft es Dir auch, sich etwas abzulenken und eine Gedenkseite für dein Sternenkind erstellst.
Hier habe ich für Euch einige Informationen zusammengetragen
> > Nach und nach werde ich hier noch einiges ergänzen < <
Rechtliches
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Sternenkind
Was ist ein Sternenkind? Sternenkinder nennt man Kinder die vor, während oder kurz nach der Geburt gestorben sind.
Was ist der Unterschied zwischen einer Totgeburt und einer Fehlgeburt? Von einer Fehlgeburt spricht man, wenn ein Kind unter der 24. SSW (Schwangerschaftswoche) ohne Lebenszeichen auf die Welt kommt. Eine Totgeburt kommt nach der 24. SSW ohne Lebenszeichen zur Welt.
Standesamt und Stammbuch
Dank dem Ehepaar Barbara und Mario Martin können auch Kinder unter 500 Gramm seit 2013 beim Standesamt in das Familienstammbuch eingetragen werden.
Mit Änderung des Personenstandgesetz Paragraph § 31 wurde die Gewichtsgrenze aufgehoben. Jetzt können Eltern mit Unterlagen vom Krankenhaus ihre Kinder im Stammbuch eintragen lassen.
Mutterschutz
Auf der Webseite Sternenkind Familie habe ich einige Informationen gefunden:
Aktuelle Regelung zu Mutterschutz nach stiller Geburt und Fehlgeburt
Berechnung Mutterschutz für Sternenmütter
Der Mutterschutz richtet sich nach dem Geburtsgewicht von still geborenen Kindern. Weder eine frühe noch eine späte Fehlgeburt gelten leider rechtlich als Entbindung. Daher hat die Frau erst ab einem Geburtsgewicht von 500g Anspruch auf Mutterschutz. Da seit 1.11.2018 eine Neuerung des Personenstandsgesetzes vorsieht, dass auch alle still geborenen Babys ab der 24.SSW, also 23 + 0, eine Geburtsurkunde erhalten und nicht mehr als „Fehlgeburt“ zählen, kann mit dieser Geburtsurkunde auch nach stiller Geburt in der 24. Woche Mutterschutz beantragt werden. Es reicht in manchen Fällen auch eine Bescheinigung der Klinik für den Mutterschutzantrag, auf dem vermerkt ist, dass das Baby über 500g hatte.
Die Länge des Mutterschutzes nach stiller Geburt oder frühem Tod des Kindes nach der Geburt lässt sich so berechnen: 8 Wochen nach der Entbindung + die nicht genommenen Wochen vor der Entbindung (insgesamt maximal 6 Wochen) + möglicherweise 4 Wochen, wenn das Baby als Frühgeburt zählt. Die Frühgeburtsbescheinigung muss die Klinik ausstellen – fragt gerne dort nach, wenn ihr sie nicht automatisch bekommt. Auch ein still geborenes Baby erhält eine Frühgeburtsbescheinigung. Bei Mehrlingsgeburten zählt das älteste und größte Kind.
Personenstandsgesetz
Mit der gesetzlichen Neuregelung im Umgang mit „Sternenkindern“ haben Eltern die Möglichkeit, die Geburt beim Standesamt dauerhaft dokumentieren zu lassen und ihrem Kind damit offiziell eine Existenz zu geben.
Eltern von sogenannten Sternenkindern können seit dem 15. Mai 2013 die Geburt ihres Kindes beim Standesamt anzeigen und ihrem Kind damit offiziell eine Existenz geben.
Zuvor war eine solche Dokumentation bei Kindern, die mit unter 500 Gramm tot geboren wurden, nicht möglich. Die Änderung des Personenstandsrechts ermöglicht damit einen würdigen Umgang mit Sternenkindern.
Die Neuregelung in § 31 der Personenstandsverordnung ist am 15. Mai 2013 in Kraft getreten. Auf häufig gestellte Fragen zur Neuregelung finden Eltern hier konkrete Antworten.
Quelle: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/sternenkinder-75368
Elternzeit- und geld
Mütter und Väter haben nach der Geburt ihres Kindes Anspruch auf Elternzeit. Die Elternzeit muss regulär spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Stirbt das Kind, so endet die Elternzeit laut § 16 (4) drei Wochen nach dessen Tod. Dies bedeutet, dass ein Vater, dessen Kind lebend geboren, aber direkt nach der Geburt verstorben ist und der im ersten Monat Elternzeit beantragt hat, noch für 3 Wochen in Elternzeit bleiben kann. Er erhält jedoch leider kein Elterngeld (s.u.).
Ab Antragstellung der Elternzeit darf der Arbeitgeber dem Antragsteller laut § 18 (1) nicht kündigen, dies gilt jedoch erst ab 8 Wochen vor Eintritt der Elternzeit.
Kindergeld
Für jeden Monat, in dem die Anspruchsvoraussetzungen zu Beginn des Monats vorlagen, gibt es Kindergeld. Es steht dir für die Monate zu, in denen dein Kind mindestens einen Tag gelebt hat.
Beispiel:
- Verstarb dein Kind vor dem 2. Lebensmonat, bekommst du für einen Monat ungekürzt Kindergeld
- Ist dein Kind einen Tag nach Beginn des 2. Lebensmonats verstorben, erhältst du für 2 Monate Kindergeld
Beerdigung
Das Bestattungsrecht ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In NRW sind Kinder die ein Gewicht über 500 Gramm haben Bestattungsrecht. Es gibt aber kein Bestattungspflicht.
Die meisten Bestatter sind mittlerweile auf Familien mit Sternenkinder eingestellt. Entweder man entscheidet sich für ein eigenes Grab, vielleicht ein Kindergrab oder Dein Kind darf bei der Ur- oder Oma/Opa mit ins Grab. Auch ein Gemeinschaftsgrab auf einem Sternenkinderfeld ist möglich. Oder ein Grab in einem Friedwald.
Erinnerungsfotos
Ich bin so froh, Fotos von meiner kleinen Maus zu haben. Da ich zu dem Zeitpunkt unter Schock stand, konnte ich mich an vieles nicht mehr erinnern. Zum Glück haben wir Fotos von ihr.
Wenn Du mehr Zeit zum planen hast, kannst Du Dich auch an Dein Sternenkind wenden. Hier kommen Profi-Fotografen ins Krankenhaus und fotografieren Dein Kind kostenlos. Eine tolle und wertvolle Initiative.
Taufe, Segen, kirchlichen Beistand
Wir konnten Charlotte damals nur segnen lassen, in der katholischen Kirche ist eine Taufe von Toten nicht möglich (Stand 2012). Die Evangelen sind da wohl fortschrittlicher und erlauben auch eine Taufe von Sternenkindern.
Rückbildungskurs
Bei mir gab es das damals noch nicht 2012/13, leider. Ich habe mir durch meine Frauenärztin ein Rezept für Rückbildungsgymnastik verschreiben lassen und bin in eine Physiotherapie-Praxis gegangen.
Mittlerweile gibt es aber auch hier Angebote.
Psychologische Unterstützung
Durch Psychologen geleitete Trauergruppen. Wir haben viel gesucht und mussten einige schlimme Aussagen uns anhören lassen, bevor wir dann in einer Nachbar-Stadt fündig geworden sind. Mittlerweile gibt es auch in unserer Stadt Angebote.
Beratungsstellen, Selbsthilfegruppe & Verbände
– Leben ohne Dich
– Schmetterlinge e.V., Neuss
– Trauernde Eltern Düsseldorf
– Bundesverband verwaister Eltern
– Verwaiste Eltern
– Bethanien Stiftung
– Akademie Regenbogenland
– Tabea e.V.
– Stilles Wunder e.V.
(Trauer)-Bücher
Können in der Trauer unterstützen und hilfreich sein.
Hier habe ich eine Reihe von Bücher aufgezählt, die uns damals geholfen haben. Es sind meistens Erfahrungsberichte von anderen Eltern. Und natürlich gibt es noch viel mehr Bücher auf dem Markt.
– Die vergessene Trauer der Väter
– Gute Hoffnung, jähes Ende
– Mein Sternenkind
– Tief im Herzen
– Wenn die Wiege leer bleibt
– Beim ersten Kind kam alles anders
– Totgeburt weiblich – Abschied ohne Begrüßung
Trauerbücher für Kinder
Charlotte war unser erstes Kind, aber als sich unser Regenbogen-Kind auf den Weg gemacht hat. Suchte ich nach Büchern, die Kindgerecht den Tod erklären. Wir haben unsere Maus immer mit zum Friedhof genommen, so klein, wie sie war.
– Fisch schwimmt nicht mehr
– Lily ist ein Sternenkind
– Abschied, Tod und Trauer
– Emily der Engelsrufer
Angebote in Düsseldorf
Für Düsseldorf habe ich diese Angebote gefunden
– EVK
– Kinderhospiz Regenbogenland
– Sternenkinderfeld auf dem Nordfriedhof
– Gräberfeld für Sternenkinder
– Gräberfeld für Sternenkinder soll erweitert werden
Presse, Blogs & Co
Liliput Lounge
Magazin Forum
Brigitte über verwaiste Großeltern
Westdeutsche Allgemeine Zeitung Ein Ort für Mütter, die um ihr Kind trauern
ARD Wenn die Wiege leer bleibt
Online-Gruppen, Foren, Facebook-Gruppen
Urbia Sternenkind-Forum
Webseiten
– Sternenkinder Himmel
– Engelskinder
– Land der Sternenkinder
Ich freue mich immer über Tipps, Anregungen, Wünsche oder vielleicht hast Du eine Frage oder einen Fehler entdeckt?
Gerne kannst Du mich per Mail kontaktieren.
Herzliche Grüße aus Düsseldorf
Sarah
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